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Der Umgang mit Gefahrstoffen

Published by Gastautor am 2. Oktober 2018
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  • Gefahrstoffordnung
  • Lagerung von Gefahrstoffen
  • Sicherheit

Klebstoffe sind Gefahrstoffe

Unser Sortiment an Klebstoffen ist groß und vielfältig. Die meisten Klebstoffe sind Gefahrstoffe. Als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden Stoffe und Gemische eingestuft, die ein oder mehrere „Gefährlichkeitsmerkmale“ aufweisen: Sie sind zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich.

Keiner unserer Klebstoffe wird als giftig eingestuft. Doch kann jeder Klebstoff gefährlich für Mensch und Umwelt sein, wenn wir uns nicht an die Sicherheitsbestimmungen des Produktes halten. Je nach Art können Klebstoffe verschiedene Reaktionen auslösen. Einige sind entflammbar, andere können eine ätzende oder reizende Wirkung auf den menschlichen Körper haben. Bei den meisten 2K-Klebstoffen ist die Härterkomponente der „gefährlichere“ Teil.

Wie erkennt man Gefahrstoffe?

Physikalisch-chemische Gefahren

Gesundheitsgefahren

Umweltgefahren

Worauf im Arbeitsalltag zu achten ist

Wir Kollegen im Lager müssen im Umgang mit Gefahrstoffen einige Regeln beachten. Arbeitskleidung und –schuhe sind eine Selbstverständlichkeit und je nach Gefahrstoff auch Schutzhandschuhe und -brille sowie Atemschutz. An unseren Arbeitsplätzen darf weder getrunken, gegessen noch geraucht werden – logisch! Jeder von uns muss auf Ordnung und Sauberkeit achten, unmittelbare Gefahren, Mängel oder Defekte sofort melden und Verantwortung für die anderen Kollegen übernehmen. Das Bewusstsein, dass mit gefährlichen Chemikalien hantiert wird, ist dabei ein wichtiger Faktor. Wir alle wollen nach der Arbeit gesund zurück zu unseren Freunden und Familien.

Die richtige Kennzeichnung

Gefahrstoffe müssen in geschlossenen Originalverpackungen oder -behältern aufbewahrt werden. Die Behälter sollten über eine Auffangwanne gestellt werden. Alle Behältnisse müssen so gekennzeichnet sein, dass sie identifizierbar sind und nicht mit Lebensmittelverpackungen verwechselt werden können. Aerosolpackungen dürfen keiner Erwärmung über 50°C ausgesetzt sein. Hier ist vor allem beim Transport in Autos im Sommer Vorsicht geboten. 50°C sind an einem normalen Sommertag in einem geschlossenen Fahrzeug schnell erreicht – es könnte also schnell zu bösen Überraschungen kommen.

Lagerung von Gefahrstoffen

Bei uns wird außerdem ein Gefahrstoffverzeichnis geführt, in dem die gelagerten Gefahrstoffe nach Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich und Lagerplatz gelistet sind. Gefahrstoffe werden in Lagerklassen unterteilt. Das heißt, dass nicht alle Stoffe zusammen gelagert werden dürfen. Für explosive Stoffe, viele Gase oder entzündbare flüssige Produkte ist manchmal sogar eine Separatlagerung erforderlich. Zu jedem Produkt gibt es ein Sicherheitsdatenblatt, aus dem die jeweilige Lagerklasse hervorgeht. So wissen wir immer ganz genau, was wo hinkommt. Mehr über die Lagerung von Gefahrstoffen erfahrt ihr auf bauen.de.

Ein Beitrag von Gastautor Klaus Kleymann – Gefahrgutbeauftragter bei WEICON

Gastautor
Gastautor
Als Gastautor*innen berichten in der Rubrik International Kolleg*innen aus Münster oder aus den Niederlassungen in ihrer Muttersprache. Sie erzählen in einem Interview über ihren Job, resümieren eine Messe oder schreiben über neueste Entwicklungen rund um den Globus. Auch Partner*innen, Kund*innen oder Praktikant*innen können als Gastautor*innen zu Wort kommen.

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